Allgemeine Geschäftsbedingungen

3B Bildungs- und Begegnungsstätte auf der Burg

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag genannt Hotelaufnahmevertrag

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von 3B (No SHOW)
  5. Rücktritt von 3B
  6. Zimmerbestellung, – Übergabe und Rückgabe
  7. Haftung von 3B
  8. Schlussbestimmungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Aufnahmevertrag, Geltungsbereich dieser AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag, Pensionszimmervertrag sowie Vertrag über die Vermietung von Ferienwohnungen zwischen dem Kunden und dem Zentrum für Bildung und Begegnung auf der Runneburg (nachfolgend 3B genannt) bzw. dem Landgasthof auf der Runneburg.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von 3B in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

Vertragspartner sind 3B und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das 3B zustande. 3B steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

Alle Ansprüche gegen 3B verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 3B beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3B ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten, bzw. geltenden Preise an 3B zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über 3B beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von 3B verauslagt werden.

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3B kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von 3B oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des 3B angemessen erhöht.

Rechnungen des 3B sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. 3B ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist 3B berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3B ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von 3B aufrechnen oder verrechnen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung/Nichtinanspruchnahme der Leistungen von 3B (no show)

Bei bestätigter Buchung ist ein Rücktritt des Kunden von dem mit ihm und dem Zentrum für Bildung und Begegnung geschlossenen Vertrag nur nach folgender Kostenstaffelung möglich:

  • bis 16 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich
  • zwischen dem 15. und 7. Tag vor Anreise sind 30 % der Vertragssumme fällig
  • ab dem 6. Tag vor bis zum Tag der Anreise sind 60 % der Vertragssumme fällig.

Die Buchung ist verbindlich, wenn sie dem Kunden schriftlich bestätigt (Brief, Fax oder Mail) wurde. Der Rücktritt/Stornierung muss vom Kunden schriftlich in Textform per Post, Fax oder E-Mail innerhalb der vorgenannten Fristen erklärt worden sein und von Mitarbeitern des 3B schriftlich bestätigt, bzw. anerkannt werden.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unbeschadet vorstehender Regelungen bestehen.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt 3B einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält 3B den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung nach oben genannter Staffelung. 3B hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt vom Vertrag durch 3B

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist 3B in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von 3B mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von 3B mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von 3B gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist 3B ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist 3B berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von 3B nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, dies gilt insbesondere bei sich ändernden gravierenden wirtschaftlichen Umständen, Personalmangel oder Einstellung des Geschäftsbetriebs. 3B ist ebenso zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; 3B begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von 3B in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von 3B zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

Der berechtigte Rücktritt von 3B begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 18.00 Uhr zum Check in zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein späteres Check in als 18.00 Uhr.

In Einzelfällen ist ein späteres Check in bis 20.00 Uhr, nach vorheriger Absprache, möglich. Ein Check in in der Zeit zwischen 18.00 und 20.00 Uhr bedarf ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung von 3B (Textform z.B. als E Mail.). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung als 15.00 Uhr.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer an 3B spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann 3B aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass 3B kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des 3B

3B haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 3B, beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von 3B, beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von 3B steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von 3B auftreten, wird 3B bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet 3B dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3B empfiehlt die Nutzung des hauseigenen Safes an der Rezeption. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit 3B.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem 3B Gelände, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem 3B Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet 3B nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

Weckaufträge werden vom 3B nicht ausgeführt.

Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. 3B kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. 3B haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. Schlussbestimmungen

8.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bad Langensalza. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bad Langensalza.

8.3

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist 3B darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

3B nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Weißensee, im Frühjahr 2022

Gez. die Geschäftsführung